Umsetzung der Hygienemaßnahmen
anhand der
„Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)“
der Regierung des Landes Schleswig-Holstein vom 17. August 2021
Die Firma C.T.I. orientiert sich unter ständiger Beobachtung und Anpassung an der geltenden Coronabekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: Coronavirus - Schleswig-Holstein - Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) - schleswig-holstein.de
Für die Präsenzteilnahme gelten laut Verordnung die 3 G's:
Alle Beteiligten haben einen aktuellen negativen Antigentests (24h), einen Impf- oder Genesenennachweis an der Registrierung vorzulegen.
Mit Erkältungssymptomen o.ä. darf kein Einlass erfolgen, hierauf wird durch entsprechende Informationstafeln am Eingang hingewiesen.
Für eine regelmäßige Lüftung wird Sorge getragen. Es werden die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden (wie Registrierung, Stehtische), sowie besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle sichergestellt. Das Vorhandensein von Hand-waschmittel in ausreichender Menge sowie von Handdesinfektionsmöglichkeiten wird gewährleistet.